UMWELT UND CSR (Corporate Social Responsibility)
Wir haben eine gesetzliche Herstellerverantwortung bezüglich Import und Recycling von Verpackungsmaterialien, Import von Elektronik und Batterien. Wir sind mit El-Kretsen, der schwedischen Umweltschutzbehörde und FTI (Verpackung und Zeitungssammlung) verbunden.
VERHALTENSKODEX CaseOnline Sweden AB
Dieser Verhaltenskodex basiert auf den höchsten international anerkannten Standards und jeder Hersteller garantiert, dass die hierin enthaltenen Bedingungen und Verpflichtungen sowohl in seinen eigenen Produktionsstätten als auch bei seinen Subunternehmern gelten.
1. ALLGEMEINER GRUNDSATZ
1.1 Alle Hersteller, die mit der Herstellung von Produkten für CaseOnline Sweden AB beauftragt sind, müssen in voller Übereinstimmung mit den lokalen und nationalen Gesetzen in ihren jeweiligen Ländern und mit allen anderen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften arbeiten.
Die Anforderungen dieses Verhaltenskodex sind Mindestanforderungen und schränken günstigere Richtlinienstandards nicht ein.
1.2 CaseOnline Sweden AB wird nur mit Unternehmen Geschäfte machen, die solide und ethische Praktiken anwenden, das Potenzial für Interessenkonflikte minimieren, das Geben oder Empfangen von Geschenken und Zuwendungen verbieten und größten Wert auf Wahrheit und Vollständigkeit legen Offenlegung .
2. RECHTLICHE UND ETHISCHE GESCHÄFTSPRAXIS
Hersteller und Subunternehmer müssen alle anwendbaren lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen, nationalen und internationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich auf Löhne, Arbeitszeiten, Arbeit, Gesundheit und Sicherheit beziehen und Einwanderung.
Hersteller und Subunternehmer müssen in ihren Geschäftspraktiken ethisch handeln.
3. KINDERARBEIT
Kinder oder Minderjährige, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Erwerbstätigkeit noch nicht erreicht haben oder die Schulpflicht abgeschlossen haben oder jünger als 15 Jahre sind (bzw. 14 Jahre in den in Artikel 2.4 des ILO-Übereinkommens Nr. 138 genannten Ländern) . Arbeitnehmer unter achtzehn (18) Jahren dürfen nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken mit sich bringen.
4. ZWANGSARBEIT
CaseOnline Sweden AB wird keine Produkte oder Komponenten davon von Herstellern kaufen, die Zwangsarbeit, Gefängnisarbeit, Vertragsarbeit oder ausgebeutete Zollarbeitskräfte einsetzen, und die Mitarbeiter sind auch nicht verpflichtet, „Kautionen“ oder Original-ID-Dokumente einzureichen sie beginnen mit der Einstellung bei dem Unternehmen oder gestatten es ihren Herstellern, dies zu tun.
5. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
5.1 Die Arbeitsumgebung muss sicher und gesund sein, und der Hersteller muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, die mit der Arbeit verbunden sind oder während der Arbeit auftreten, indem die Ursachen von Gefahren minimiert werden, die der Arbeitsumgebung innewohnen.p>
5.2 Saubere Badezimmer und Zugang zu Trinkwasser müssen allen Arbeitern zur Verfügung gestellt werden. Wenn Schlafsäle für Arbeiter zur Verfügung gestellt werden, müssen diese sauber und sicher sein, den Grundbedürfnissen entsprechen und ausreichend beleuchtet und belüftet sein. Wenn der Lieferant Mitarbeiterunterkünfte zur Verfügung stellt, müssen diese sicher und hygienisch sein und ausreichend Privatsphäre und Raum bieten.
5.3 Feuermelder, Notausgänge und Feuerlöscher müssen verfügbar und sichtbar sein und regelmäßig gewartet, geladen und inspiziert werden. Die Ausgänge müssen im Brandfall oder anderen Notsituationen eine geordnete Evakuierung ermöglichen. In allen Teilen des Betriebsgeländes und der Wohnheime des Herstellers müssen Fluchtwege eingerichtet und deutlich gekennzeichnet sein.
Notausgänge müssen immer freigehalten werden.
5.4 Der Hersteller muss mindestens einen gut sortierten Erste-Hilfe-Kasten in jedem Arbeitsraum oder Schlafsaal bereithalten.
6. VEREINIGUNGSFREIHEIT
Der Hersteller erkennt und respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen gemäß den Gesetzen der Länder, in denen sie beschäftigt sind.
7. DISKRIMINIERUNG UND GLEICHBEHANDLUNG
Der Hersteller darf keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung in Bezug auf Beschäftigung, Vergütung, Zugang zu Ausbildung, Beförderung, Kündigung oder Ruhestand betreiben oder unterstützen. Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Mutterschaft, Familienstand oder Alter.
8. Belästigung
Der Hersteller darf Mitarbeiter nicht körperlicher Züchtigung, körperlicher, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung aussetzen. Darüber hinaus darf der Hersteller Bußgelder nicht als Disziplinarmaßnahme einsetzen. Verhalten, einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt, das sexuell zwanghaft ist.
CaseOnline Sweden AB
Blomgatan 17 B
973 31 Luleå
Org: 559042-0724